Wichtige Mitteilung an alle Kollegen
Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 17.02.2011
Mit der neuen Verordnung - der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 17.02.2011 - dürfen Heilpraktiker bei der Quaddelbehandlung sowohl dem Lidocain, als auch dem Procain keine anderen Substanzen beimischen, da ansonsten ein neues Arzneimittel entsteht, das dann demnach der Verschreibungspflicht unterliegen würde.
Injiziert ein Therapeut zur Lokalanästhesie zunächst eine Quaddel und dann das eigentliche Medikament hinterher, so ist das lege artis und von der Verschreibungspflicht ausgenommen.